Vorgehen bei Garantiefall
Was passiert, wenn von uns vermittelte Kandidat:innen wieder abspringt oder früh gekündigt werden?
Ab und zu kann es vorkommen, dass ein Kandidat oder eine Kandidatin doch nicht wie geplant im Unternehmen verbleiben. Workwise bietet dir für diesen Fall eine Garantie an.
Wie du jetzt vorgehen solltest und welche Regelungen gelten, erfährst du hier.
<div class="blog_primary-box"><p><strong>Das Wichtigste zusammengefasst</strong></p><p>Tritt ein Garantiefall auf, solltest du schnellstmöglich deine zuständige Ansprechperson informieren. Wir werden den Anspruch auf Garantie prüfen und alles Weitere mit dir besprechen.</p><p>Grundsätzlich gilt: Der Anspruch auf eine Rückzahlung verfällt, wenn Workwise nicht innerhalb von <b>12 Werktagen nach Beschäftigungsende</b> informiert wird.</p></div>
Wie gehe ich in einer solchen Situation vor?
Wenn von uns vermittelte Kandidat:innen unerwartet abspringen oder früh gekündigt werden, solltest du unbedingt so früh wie möglich deine persönliche Ansprechperson kontaktieren. Wir geben unser Bestes, dich in der Situation zu unterstützen und dir alle Fragen zu beantworten.
Im Normalfall hast du in einem solchen Fall einen Garantieanspruch. Deine Ansprechperson wird diesen prüfen und sich anschließend mit dir in Verbindung setzen, um weitere Details der Kündigung zu klären.
Für die Stornierung der Rechnung werden wir uns erneut bei dir melden. Sobald diese erfolgt ist, wird dir der entsprechende Anteil der Kosten zurückerstattet.
Wann habe ich Anspruch auf Garantie?
Je nach Anstellungsverhältnis gelten bei Workwise unterschiedliche Garantieregelungen:
<ul><li>Wird der Vertrag bei <b>Praktikant:innen, Werkstudent:innen, Auszubildenden</b> (Azubis und Duale Student:innen), <b>Abschlussarbeiten</b> und <b>Aushilfstätigkeiten</b> innerhalb von 30 Tagen nach dem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbeginn beendet, erstattet Workwise den vollen Provisionsbetrag zurück.</li></ul><ul><li>Bei <b>Festanstellungen</b> und <b>Trainees</b> gilt diese Regelung für die ersten 3 Monate nach dem vereinbarten Tätigkeitsbeginn. Dabei staffelt sich die Erstattung wie folgt: <ul><li>100% Erstattung bei Vertragsbeendigung im ersten Monat</li><li>66% Erstattung im zweiten Monat</li><li>33% Erstattung im dritten Monat</li></ul></li></ul>
Der Anspruch auf eine Rückzahlung verfällt, wenn Workwise nicht innerhalb von 12 Werktagen über den Garantiefall informiert wird. Wichtig: Dabei ist nicht das Datum der Kündigung relevant, sondern das Beschäftigungsende der vermittelten Person.
Alle Infos zur Garantie findest du auch in unseren AGB.
Ist es egal, von welcher Seite die Kündigung ausgeht?
Ja. Die Garantie gilt unabhängig davon, welche Partei kündigt. Wichtig ist nur, dass Workwise rechtzeitig darüber informiert wird.
Wo finde ich die für die Vermittlung vereinbarte Garantie?
Die entsprechende Garantievereinbarung ist auf unseren Rechnungen mit aufgeführt.