Übernahmeregelung
<div class="blog_primary-box"><p><strong>Das Wichtigste zusammengefasst</strong></p><p>Wenn von uns vermittelte Kandidat:innen in ein anderes Anstellungsverhältnis übernommen werden, berechnen wir die Differenz zwischen der bereits bezahlten Provision und der Provision der neuen Anstellungsart.</p></div>
Was muss ich beachten, wenn ich Kandidat:innen in eine andere Anstellungsart übernehme?
Sobald eine von uns vermittelte Person in eine andere Anstellungsart übernommen wird, ist dein Unternehmen verpflichtet, uns dies so bald wie möglich mitzuteilen.
Nach Vertragsunterschrift solltest du Workwise die Übernahme mitteilen und die Differenz zwischen den Vermittlungsprämien für die jeweiligen Anstellungsarten laut der Vereinbarung mit Workwise entrichten.
Diese Regelung besteht für die Dauer von 24 Monaten nach dem ersten Tätigkeitsbeginn der vermittelten Person.
Alle Infos dazu kannst du auch in unseren AGB nachlesen.
Wann gilt diese Regelung?
Die Upgraderegelung gilt für jede Übernahme in eine andere Position, für welche eine höhere Provision anfällt.
Wird die vermittelte Person zunächst beispielsweise als Praktikant (m/w/d) angestellt, so wird zunächst ganz normal die entsprechende Provision dafür fällig. Falls diese Person nach Ende des Praktikums in ein Festanstellungsverhältnis übernommen wird, so wird entsprechend die Provision für Berufseinsteiger:innen (m/w/d) abzüglich der bereits entrichteten Provision für den Praktikantenstatus fällig.
Auch bei anderen Wechseln, beispielsweise vom Praktikanten- in den Werkstudentenstatus oder von einer Projekttätigkeit in die Festanstellung, fällt jeweils die Differenz der Provisionen an.
Ein Beispiel zum Verständnis: Wird eine vermittelte Person nach absolviertem Praktikum als Werkstudent:in übernommen, so fällt eine Differenz von
<div class="blog_primary-box"><ul><li>800€ Provision für Werkstudentenjob</li><li>abzüglich der 500€ bereits für das Praktikum entrichtete Provision</li><li>= <b>300€</b> für die Übernahme an.</li></ul></div>
Was ist, wenn die Person zwischenzeitlich nicht im Unternehmen gearbeitet hat?
Diese Regelung gilt auch, wenn es zwischen den Anstellungsarten einen Zeitraum gab, in welchem die Person nicht bei dir gearbeitet hat.