AGG-konforme Jobs erstellen
Bei Nicht-Einhaltung haben betroffene Bewerber:innen gem. § 15 Abs. 2 AGG einen Entschädigungsanspruch. In der Folge werden die für dich wichtigsten Punkte zusammengefasst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findest du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Geschlechtsneutrale Formulierung
Um Diskriminierung zu vermeiden, sollten Jobs ausschließlich Funktionsbezeichnungen wie Geschäftsleitung, Abteilungsleitung, Sachbearbeitung und Verkauf verwenden. Vermeide geschlechtsspezifische Bezeichnungen wie Vertriebsleiter oder Krankenschwester.
Sowohl Verkäufer (m/w/d) als auch Verkäufer:in sind gängige geschlechtsneutrale Formulierungen bei Stellenanzeigen. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir an das Ende jedes Jobtitels “(m/w/d)” hinzuzufügen.
Verzicht auf Altersgrenzen
Verzichte auf die Festlegung von Altersgrenzen, weder in konkreten Altersangaben noch in Formulierungen wie "jung und dynamisch". Stelle stattdessen klare Anforderungen wie "5 Jahre relevante Berufserfahrung", falls wirklich erforderlich.
Gleichbehandlung jeglicher ethnischer Herkunft
Die Suche nach "deutschstämmigen" Arbeitnehmer:innen ist unzulässig. Ebenso problematisch ist die Anforderung "Deutsch als Muttersprache", da diese auf der Herkunft basiert. Es ist jedoch in Ordnung, allgemeine Sprachkenntnisse oder Kenntnisse einer Region zu fordern, vorausgesetzt, sie sind für den Job erforderlich.
Unabhängigkeit von Behinderung
Vermeide Formulierungen wie "körperlich uneingeschränkt leistungsfähig", da diese behinderte Bewerber:innen ausschließen könnten (eine solche Anforderung ist nur aus wichtigen betrieblichen Gründen gestattet).
Es ist jedoch akzeptabel, schwerbehinderte Bewerber:innen bei gleicher Eignung zu bevorzugen, um bestehende Nachteile auszugleichen.