Midijob Arbeitsvertrag: Muster zum Download [2024]
„Midijobber:in” – noch nie gehört? Lerne hier, worin der Unterschied zu Minijobber:innen besteht und wie du deine neuen Mitarbeiter:innen richtig anmeldest.
Definition Midijob – Was ist das überhaupt?
Bei einem Midijob hält sich das regelmäßige monatliche Gehalt zwischen 538,01 € und 2.000 € auf. Arbeitnehmer:innen befinden sich hier im sogenannten „Übergangsbereich” (vor 2019: „Gleitzone") von einem versicherungsfreien zu einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Allerdings greift beim Midijob die Sozialversicherungspflicht. Das heißt: Unternehmen müssen Beiträge an die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Sollte der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehrere Minijobs haben und der Gesamtverdienst zwischen 538,01 € und 2.000 € liegen, dann gilt auch dann die Person als Midijobber:in.
<div class="blog_primary-box"><p><strong>Worin besteht der Unterschied zum</strong> <a href="https://hire.workwise.io/hr-praxis/arbeitsrecht/minijob-arbeitsvertrag-muster" target="_blank"><strong>Minijob</strong></a><strong>?</strong></p><p>Hauptsächlich im Gehalt: Minijobber:innen dürfen nicht mehr als 538 € pro Monat verdienen, während Midijobber:innen mit bis zu 2.000 € im Monat vergütet werden können.</p><p>Im Unterschied zu Minijobber:innen müssen Midijobber:innen und dessen Arbeitgeber:innen außerdem Sozialversicherungsbeiträge zahlen – allerdings nicht die vollen Beiträge. Dazu später mehr.</p><p>In der Pflege- und Arbeitslosenversicherung findet sich der nächste Unterschied: Midijobber:innen sind vollversichert, also auch pflege- und arbeitslosenversichert. Als Minijobber:in besteht diese Versicherung nicht.</p></div>
Was müssen Unternehmen beachten?
Vor allem auf die Vergütungsgrenze des Übergangsbereichs. Diese liegt seit 2023 bei 2.000 €.
Dein Arbeitnehmer oder deine Arbeitnehmerin hat mehrere Midijobs? Dann solltest du darauf achten, dass das gesamte regelmäßige monatliche Bruttogehalt nicht über 2.000 € liegt. Denn das würde bedeuten, dass dein:e Midijobber:in genauso voll sozialabgabenpflichtig ist wie deine Teilzeit- oder Vollzeitangestellten. Hierbei sind aber auch die Mitarbeiter:innen verpflichtet, dir das mitzuteilen.
Die Lohnsteuer fällt beim Midijob nur in bestimmten Fällen an. Hierbei sind zwei Faktoren ausschlaggebend:
- In welcher Steuerklasse ist dein Midijobber oder deine Midijobberin?
- Übt er oder sie den Job haupt- oder nebenberuflich aus?
Da Midijobber:innen rechtlich wie Vollzeitangestellte zu behandeln sind, gelten für sie auch die gleichen gesetzlichen Regelungen zum Kündigungs- und Datenschutz.
Deine Midijobber:innen haben außerdem die gleichen Urlaubsrechte wie deine Teilzeit- oder Vollzeitangestellten. Kraft des Grundsatzes der Gleichberechtigung darfst du sie hier nicht benachteiligen.
Einmalige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen bei der Vergütungsberechnung mit einbezogen werden. Dabei muss darauf geachtet werden, die Entgeltgrenze des Übergangsbereichs nicht zu überschreiten.
<div class="blog_primary-box"><p><strong>Das heißt:</strong> Du rechnest (12 x monatliches Bruttogehalt + einmalige Sonderzahlungen) / 12</p></div>
Liegt dieser Wert über 1.300 €, dann befindet sich dein Mitarbeiter oder deine Mitarbeiterin nicht mehr im Übergangsbereich und verliert die Rechte auf reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.
Arbeitsvertrag Midijob: Muster zum Download
Du möchtest das Muster für den Midijob-Arbeitsvertrag nutzen? Gerne stellen wir ihn dir kostenlos zur Verfügung.
Hier kannst du den Arbeitsvertrag Midijob als PDF und als Word-Datei herunterladen:
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Rechtlicher Hinweis: Der Arbeitsvertrag ist auch für einen Midijob ein wichtiges Thema und sollte zusammen mit einem Rechtsanwalt erstellt werden. Der Mustervertrag und die Informationen in diesem Artikel dienen lediglich als Informationsquelle. Da es oft auf den Einzelfall ankommt, können wir keine Garantie für die Richtigkeit geben.
So meldest du den Midijob an
Zu Anfang brauchst du deine Betriebsnummer. Das gilt auch für die Privatversicherung.
Im Unterschied zu Minijobber:innen müssen Midijobber:innen außerdem nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Da sie sozialversicherungspflichtig sind, musst du sie bei ihrer Krankenkasse beziehungsweise bei sämtlichen Sozialversicherungen anmelden und dabei mit den entsprechenden Sozialversicherungsträgern abrechnen.
Midijobber:innen werden also genauso angemeldet wie Vollzeitbeschäftigte.
Kosten in Form von Versicherung und Steuern
Da deine neuen Mitarbeiter:innen voll sozialversicherungspflichtig sind, fallen für dich Abgaben für sämtliche Lohnnebenkosten an, also zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Deine Midijobber:innen haben also Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf den gesetzlichen Mindestlohn (12,41 € pro Stunde – Stand: Januar 2024).
Die Anteil der Arbeitnehmer:innen an den Abgaben liegt zu Beginn des Übergangsbereichs bei 0 und steigt dann gleitend zur Midijob-Obergrenze auf den regulären Arbeitnehmeranteil. Erst ab einem Entgelt ab 2.000 € fällt der reguläre Arbeitnehmeranteil an.
Außerdem haben deine Midijobber:innen vollen Leistungsanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung, wohingegen sich die Ansprüche bei der Arbeitslosenversicherung den niedrigen Beitragssätzen anpassen.
Nun zum Thema Steuern:
Da die Lohnsteuer von dir berechnet und zum Finanzamt geschickt werden muss, ist es wichtig, über zwei Dinge Bescheid zu wissen:
- Sind deine Midijobber:innen in der Steuerklasse 5 oder 6, muss grundsätzlich Lohnsteuer gezahlt werden. In den Lohnsteuerklassen 1 bis 4 fällt die Lohnsteuer weg.
- Hierbei ist es ausschlaggebend, ob deine neuen Mitarbeiter:innen hauptberuflich bei dir angestellt sind, oder ob sie den Job nebenberuflich ausführen. Denn in diesem Fall wird die Lohnsteuer bereits bei ihrem Erstjob abgezogen und ist von dir dadurch nicht mehr zu berechnen.
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