Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag für Minijobber: Muster zum Download [2024]

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Aktualisiert am 
31.1.2024
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Lea Pietsch
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Minijobber:innen bereichern dein Unternehmen: Sie nehmen dir Arbeit ab, für die ein Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigter zu teuer wäre und lassen sich schnell und einfach einstellen.

Was du beim Arbeitsvertrag für Minijobber:innen beachten musst und welche Kosten dabei auf dich zukommen, erfährst du hier.

Was versteht man unter Minijob?

Ein Minijob ist eine Tätigkeit, die entweder als geringfügig entlohnte oder als kurzfristige Beschäftigung anzusehen ist.

Das heißt: Das monatliche Entgelt darf eine bestimmte Summe nicht übersteigen (geringfügig entlohnt) beziehungsweise die Anzahl der Arbeitstage im Jahr ist auf eine bestimmte Zahl begrenzt (kurzfristig).

Dabei kann der Minijobber oder die Minijobberin im privaten Haushalt oder auch im gewerblichen Bereich beschäftigt sein.

Private Minijobber:innen sind beispielsweise Haushaltshilfen in einem Privathaushalt.

Als gewerblicher Minijob gilt eine Beschäftigung dann, wenn die Tätigkeit nicht haushaltsnah ist. Das bedeutet: Alle geringfügigen Beschäftigungen, die nichts mit Kinderbetreuung, Haushaltspflege oder Ähnlichem zu tun haben und bei denen sich der Arbeitsort nicht in einem Privathaushalt befindet, gelten als gewerblicher Minijob.

Minijobber:innen haben außerdem Anspruch auf Mindestlohn.

In Zahlen bedeutet das: Die geringfügige Entlohnung für Minijobs ist auf 538 Euro pro Monat (seit Januar 2024) begrenzt und die kurzfristige Beschäftigung darf 70 Arbeitstage pro Jahr (seit 2015) nicht übersteigen.

Zudem muss der Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde eingehalten werden (Stand: Januar 2024).

<div class="blog_primary-box"><p><strong>Worin besteht der Unterschied zum sogenannten</strong>“<a href="https://hire.workwise.io/hr-praxis/arbeitsrecht/arbeitsvertrag-midijob-muster" target="_blank">Midijob</a>”<strong>?</strong></p><p>Während der Minijob mit höchstens 538 Euro pro Monat entlohnt wird, liegt die Obergrenze beim Midijob seit 2022 bei 2.000 Euro pro Monat.</p><p>Ein Job gilt also dann als Midijob, wenn sich das Gehalt pro Monat zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro befindet.</p><p>Der Midijob wurde als Übergangsbereich vom Minijob zur Festanstellung eingeführt. Im Unterschied zu Minijobber:innen müssen Midijobber:innen Abgaben, also Sozialversicherungsbeiträge und Steuern, leisten.</p><p>Allerdings sind diese wesentlich niedriger als bei Teilzeit- oder Vollzeitangestellten.</p><p>Midijobber:innen haben daher – im Gegensatz zu Minijobber:innen – den vollen Rentenanspruch.</p></div>

Auf was musst du im Arbeitsvertrag des Minijobs achten?

Auch Minijobber:innen haben Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Die Anzahl der Urlaubstage ist abhängig von der Anzahl der Arbeitstage. Dabei ist es egal, ob dein Angestellter nur zwei Stunden am Tag arbeitet oder zehn.

Gesetzlich hat ein Minijobber oder eine Minijobberin einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche. Das heißt 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.

Dabei gilt es zu beachten: Aufgrund des Grundsatzes der Gleichberechtigung darfst du deine Minijobber:innen ohne sachlichen Grund nicht benachteiligen. Das heißt, wenn du deinen Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten höhere Urlaubsansprüche gewährst, steht dieser auch deinen Minijobber:innen zu.

Ein anderes Thema ist die Probezeit. Da diese in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, muss sie bei Bedarf im Arbeitsvertrag stehen. Die Dauer der Probezeit kannst du entscheiden, solange sie 6 Monate nicht übersteigt.

Eine Probezeit zu vereinbaren, hat für dich den Vorteil, dass die Kündigungsfrist währenddessen auf 2 Wochen verkürzt ist und du den neuen Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin ohne Angabe von Gründen kündigen kannst.

Auch der Anspruch auf Mindestlohn muss eingehalten werden. Dieser beträgt zurzeit 12,41 €/Stunde und ist somit die Untergrenze der im Arbeitsvertrag zu nennenden Arbeitsvergütung.

Grundsätzlich musst du bei dem Arbeitsvertrag für deine Minijobber:innen vor allem die Obergrenze der geringfügigen Entlohnung (538 €/Monat) oder die Obergrenze der kurzfristigen Beschäftigung (70 Arbeitstage/Jahr) beachten.

Muster Minijob Vertrag Download

Du willst diesen Minijob Vertrag als kostenlosen Download? Wir schicken ihn dir gerne zu – ob als PDF oder als Word-Datei. Fülle einfach das folgende Formular aus und wir senden dir beide Dateien direkt an deine E-Mail-Adresse.

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Rechtlicher Hinweis: Der Arbeitsvertrag ist auch für einen Minijob ein wichtiges Thema und sollte zusammen mit einem Rechtsanwalt erstellt werden. Der Mustervertrag und die Informationen in diesem Artikel dienen lediglich als Informationsquelle. Da es oft auf den Einzelfall ankommt, können wir keine Garantie für die Richtigkeit geben.

Die Anmeldung des Minijobs

Als Erstes muss dein neuer Mitarbeiter oder deine neue Mitarbeiterin angemeldet werden. Dafür brauchst du die Betriebsnummer deiner Firma.

Danach füllt der künftige Minijobber oder die Minijobberin einen Personalfragebogen aus, der darüber entscheidet, wie hoch die zu zahlenden Beiträge sind und ob überhaupt Beiträge anfallen. Aber Achtung: Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag.

Als nächstes musst du deinen künftigen Mitarbeiter zur Sozialversicherung anmelden. Nun fallen die ersten Beiträge an, dessen Nachweise von dir eingereicht werden müssen.

Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Beschäftigung offiziell.

Seit dem 01. Januar 2022 sind Arbeitgeber außerdem verpflichtet, bei der Meldung zur Sozialversicherung Angaben zum Krankenversicherungsschutz deiner Minijobber:innen zu machen.

Deine neuen Mitarbeiter:innen müssen außerdem bei der Unfallversicherung und bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden.

Lohnnebenkosten: Was kostet ein Minijobber?

Minijobber:innen selbst zahlen keine Abgaben oder Beiträge: also weder Steuern noch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Aus der Sicht des Arbeitgebers muss zwischen geringfügig entlohnten und kurzfristig beschäftigten Minijobbern unterschieden werden. Dabei auch zwischen Minijobber:innen aus dem gewerblichen und Minijobber:innen aus dem privaten Bereich.

Krankenversicherung

Bei einem Minijob im gewerblichen Bereich zahlst du einen Pauschalbeitrag von 13 % zur Krankenversicherung. Dieser Betrag errechnet sich aus dem Bruttogehalt deiner Minijobber:innen und darf nicht von deren Gehalt abgezogen werden.

Ist der Minijobber oder die Minijobberin privat versichert, fällt der Beitrag vollständig weg.

Bei einer Beschäftigung im privaten Bereich fällt für dich eine Abgabe von 5 % an die Krankenversicherung an.

Rentenversicherung

Der gewerbliche Arbeitgeber und dessen Minijobber:innen tragen den vollen Beitrag zur Rentenversicherung von 18,6 % gemeinsam. Der Pauschalbeitrag beträgt immer 15 % und muss von dir gezahlt werden.

Wenn der Minijobber oder die Minijobberin rentenversicherungsfrei ist oder sich von der Rentenversicherungspflicht befreit hat, fallen die restlichen 3,6 % weg. Du weist lediglich die Zahlung des Pauschalbeitrags von 15% im Beitragsnachweis unter der Beitragsgruppe 0500 nach.

Ist er oder sie rentenversicherungspflichtig, ziehst du den restlichen Beitrag von 3,6 % von seinem Gehalt ab und weist die Zahlung des vollen Rentenversicherungsbeitrags im Beitragsnachweis unter der Beitragsgruppe 0100 nach.

Ist dein Minijobber oder deine Minijobberin ein:e kurzfristig Beschäftigte:r, so fallen für beide Seiten keine Rentenversicherungsbeiträge an.

Für Minijobber:innen im privaten Bereich zahlst du als Arbeitgeber einen Beitrag von 5 % des Verdienstes an die Rentenkasse.

Sozialversicherung

Bei einem geringfügig entlohnten als auch bei einem kurzfristig beschäftigten Minijobber oder einer solchen Minijobberin fallen keine Sozialversicherungsabgaben an.

Steuern

Bei geringfügiger Entlohnung – also bei einem Verdienst von höchstens 538 Euro pro Monat – kannst du als Arbeitgeber entscheiden, ob der Minijob mit der Pauschale von 2 % besteuert wird oder nach der Lohnsteuerklasse deines Minijobbers oder deiner Minijobberin. Die Pauschalsteuer beinhaltet die Lohn- und Kirchensteuer, als auch den Solidaritätszuschlag.

Ab dem 01. Januar 2022 musst du als Arbeitgeber neben der Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummer deiner gewerblichen Minijobber:innen im elektronischen Meldeverfahren der Minijob-Zentrale übermitteln.

<div class="blog_primary-box"><p><strong>Abgaben im Überblick</strong></p><ul><li><p>Krankenversicherung: 13 % im gewerblichen Bereich, 5 % bei Beschäftigung im privaten Bereich, keine Beiträge bei kurzfristiger Beschäftigung</p></li><li><p>Rentenversicherung:</p><p><strong>gewerblich</strong>: wenn rentenversicherungspflichtig → 18,6 % insgesamt, wobei 3,6 % von seinem Gehalt abgezogen werden und wenn rentenversicherungsfrei → 15 % insgesamt, wovon nichts von seinem Gehalt abgezogen werden darf<br /><strong>privat</strong>: 5 % an die Rentenversicherung<br /><strong>kurzfristig</strong>: keine Beiträge</p></li><li><p>Sozialversicherung: keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung</p></li><li><p>2 % Pauschalsteuer oder Besteuerung nach Lohnsteuerklasse</p></li><li><p>0,9 % Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit (Umlage 1)</p></li><li><p>0,29 % Ausgleich für Aufwendungen bei Mutterschaft, also Mutterschutz (Umlage 2)</p></li><li><p>0,09 % Umlage falls es zur Insolvenz kommt, bei Beschäftigung im privaten Haushalt kommt es hier zu keinen Beiträgen</p></li></ul></div>

Vorteile des Minijobs

Aus der Sicht des Arbeitgebers hat ein Minijob mehrere Vorteile:

Hauptsächlich hilft er dir, dein Unternehmen bei Problemen oder plötzlichen Änderungen im Markt abfangen zu können. Das heißt, du kannst einen Minijobber beispielsweise kurzfristig einstellen, um Aufgaben zu erledigen, die ungeplant angefallen sind oder für die eine Teilzeit- oder Vollzeitkraft zu teuer wäre.

Außerdem sind Minijobber sozialversicherungsfrei. Als Arbeitgeber zahlst du also nur Teile der Abgaben und Steuern, die du sonst für eine Teilzeit- oder Vollzeitkraft zahlen würdest.

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