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Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber: Vorlage als Download

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Aktualisiert am 
30.10.2024

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Lea Pietsch
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Kündigt eine Arbeitskraft oder willst/musst du eine Arbeitskraft kündigen, stellt der Aufhebungsvertrag eine Alternative zur regulären Kündigung dar. Dieser macht nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen glücklich, er bietet dir auch Vorteile und schützt dich vor möglichen Klagen.

Damit ja nichts schiefgeht, haben wir dir hier alle wichtigen Informationen zusammengefasst und eine Vorlage für die Vertragsaufhebung vorbereitet.

Aufhebungsvertrag Arbeitgeber: Was ist das?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine alternative Art ein Arbeitsverhältnis zu beenden, der – im Gegensatz zu einer Kündigung  – beide Seiten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen, zustimmen müssen.

Damit ist ein Aufhebungsvertrag im Prinzip eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen. Es gibt kein konkretes Vorgehen, daher kann der Aufhebungsvertrag auf Wunsch der Arbeitnehmer:innen genauso wie durch die Führungskraft in Gang gebracht werden.

Da hier davon ausgegangen wird, dass die Kündigung im Interesse beider Seiten ist, gelten für einen Aufhebungsvertrag keine besonderen Gesetze. Wie bei Schuldverhältnissen herrscht Vertragsfreiheit.

Das heißt, du kannst den Vertrag inhaltlich frei gestalten (solange keine Partei benachteiligt wird).

Gültig wird er allerdings erst, wenn er schriftlich festgehalten ist – ganz altmodisch auf Papier mit der originalen Unterschrift beider Parteien. Ein Schreiben per Mail oder Fax ist also nicht erlaubt. Und eine mündliche Vereinbarung schon dreimal nicht – auch nicht mit tausend Zeugen.

Mit einer digitalen Unterschrift kannst du Verträge sicher online unterzeichnen. Finde jetzt heraus, worauf du dabei achten musst.

Wichtig: Beachte allerdings auch, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrags für deine Arbeitnehmer:innen nicht nur Vorteile haben kann. Denn häufig haben sie während der Sperrzeit, die von der Agentur für Arbeit verhängt wird, keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld (§159 SGB III).

Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Aufhebungsvereinbarung, Auflösungsvertrag und Auflösungsvereinbarung meinen alle das Gleiche. Nur der sogenannte Abwicklungsvertrag ist etwas ganz anderes.

Der Unterschied ist schnell erklärt: Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis, wenn beide Parteien dem zustimmen.

Ein Abwicklungsvertrag klärt das weitere Prozedere nach einer Kündigung, die unabhängig vom Abwicklungsvertrag ausgesprochen wird. Daher muss der Abwicklungsvertrag auch nicht zwingend schriftlich festgehalten werden – wobei das natürlich durchaus sinnvoll sein kann.

Was gehört in einen Aufhebungsvertrag?

Die Formulierung eines Aufhebungsvertrags ist relativ leicht, da die einzige gesetzliche Vorgabe ist, dass er schriftlich geschlossen wird (§ 623 BGB). Ansonsten kann er frei gestaltet werden.

Es gibt aber einige Punkte, die im Interesse beider Parteien im Aufhebungsvertrag stehen sollten. Dazu gehören:

  • der exakte Zeitpunkte, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll
  • Angabe, dass das Arbeitsverhältnis aus "betriebsbedingten Gründen" und/oder auf "Veranlassung der Arbeitgebenden" aufgehoben wurde
  • ggf. bezahlte Freistellung
  • ggf. Umgang mit Resturlaub
  • Regelungen zu Gehaltszahlungen (ausstehende Provisionen, anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Überstundenvergütung)
  • ggf. Höhe und Fälligkeit einer Abfindung
  • die Klärung der Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung
  • Rückgabe der an die Arbeitskraft überlassenen Sachen (Dienstwagen, Handy, Laptop, Schlüssel, ...)
  • die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses
  • Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit
  • Verschwiegenheitsvereinbarung

Aufhebungsvertrag: Vorlage als PDF und Word

Eine Vorlage für Aufhebungsverträge kannst du dir hier als PDF- und Word-Datei herunterladen.

Wichtig: Beachte bitte, dass es sich hierbei nicht um einen Vordruck handelt, den du einfach ausdrucken und unterschreiben kannst. Die Vorlage dient als Orientierung – der richtige Vertrag sollte auf die konkrete Situation angepasst werden und entsprechend können Klauseln wegfallen oder hinzukommen.

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Rechtlicher Hinweis: Ein Aufhebungsvertrag ist ein wichtiges Thema und sollte zusammen mit einem Rechtsanwalt erstellt werden. Der Mustervertrag und die Informationen in diesem Artikel dienen lediglich als Informationsquelle. Da es oft auf den Einzelfall ankommt, können wir keine Garantie für die Richtigkeit geben.

Aufhebungsvertrag Arbeitgeber: Vorlage im Wortlaut

<div class="blog_white-box"><p><em>// Möchtest du dieses Muster verwenden, empfehlen wir dir unbedingt zu prüfen, welche Bestimmungen du übernehmen willst und entsprechend Anpassungen und Ergänzungen vorzunehmen. Gegebenenfalls solltest du hierzu einen Anwalt hinzuziehen. //</em></p><h2 style="text-align: center;">Aufhebungsvertrag</h2><p style="text-align: center;">des Arbeitsverhältnisses zwi­schen</p><p>NAME UNTERNEHMEN</p><p>ADRESSE UNTERNEHMEN</p><p>- im fol­gen­den: „Ar­beit­ge­ber“ -</p><p></p><p style="text-align: center;">und</p><p>Herrn/Frau NAME ARBEITNEHMER</p><p>ADRESSE ARBEITNEHMER</p><p>- im fol­gen­den: „Ar­beit­neh­mer“ -</p><h3 style="text-align: center;">§ 1 Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses</h3><p>Die Par­tei­en he­ben hier­mit das zwi­schen ih­nen be­ste­hen­de Ar­beits­ver­hält­nis vom XX.XX.20XX zur Ver­mei­dung ei­ner an­sons­ten un­aus­weich­li­chen, vom Ar­beit­ge­ber aus­zu­spre­chen­den or­dent­li­chen Kün­di­gung aus be­trieb­li­chen Grün­den ein­ver­nehm­lich zum XX.XX.20XX auf. </p><p>Mit die­sem Aus­tritts­da­tum ist die im Fal­le ei­ner Kün­di­gung durch den Ar­beit­ge­ber ein­zu­hal­ten­de or­dent­li­che Kün­di­gungs­frist ge­wahrt.</p><h3 style="text-align: center;">§ 2 Frei­stel­lung, Ur­laubs­ge­wäh­rung, Frei­zeit­aus­gleich</h3><p>Der Ar­beit­ge­ber stellt den Ar­beit­neh­mer ab dem XX.XX.20XX bis zur Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses wi­der­ruf­lich von der Ar­beit frei. </p><p>Wäh­rend der Zeit vom XX.XX.20XX bis zum XX.XX.20XX er­folgt die Frei­stel­lung un­wi­der­ruf­lich. Der dem Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.</p><h3 style="text-align: center;">§ 3 Ge­halts­an­sprü­che</h3><p>Der Ar­beit­ge­ber zahlt an den Ar­beit­neh­mer bis zur Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses das ihm zu­ste­hen­de re­gu­lä­re Ge­halt in Hö­he von _________ EUR brut­to pro Mo­nat. </p><p></p><p>Zu­sätz­lich zahlt der Ar­beit­ge­ber zum Aus­gleich für et­wai­ge An­sprü­che auf Prä­mi­en, Gra­ti­fi­ka­tio­nen, Pro­vi­sio­nen und/oder an­tei­li­ge Ein­mal­zah­lung für das Jahr 20XX ei­nen wei­te­ren ein­ma­li­gen Be­trag von _________ EUR brutto, der zum Zeit­punkt der Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses fäl­lig und zahl­bar ist.</p><h3 style="text-align: center;">§ 4 Ab­fin­dung</h3><p>Der Ar­beit­neh­mer er­hält als Aus­gleich für den Ver­lust des Ar­beits­plat­zes in ent­spre­chen­der An­wen­dung der §§ 9, 10 Kün­di­gungs­schutz­ge­setz (KSchG) ei­ne Ab­fin­dung in Hö­he von _________ EUR (in Wor­ten: __________________ EUR) brut­to. </p><p>Die Abfindung ist mit der letzten Gehaltsabrechnung zur Zahlung fällig.</p><h3 style="text-align: center;">§ 5 Rück­ga­be von Fir­men­ei­gen­tum</h3><p>Der Arbeitnehmer hat alle Gegenstände der Gesellschaft und geschäftliche Unterlagen aller Art, Schriftstücke einschließlich Kopien, Notizen, elektronischen Daten, Passwörter, etc. und alle auf dienstlichen Angelegenheiten und Tätigkeiten sich beziehenden persönlichen Aufzeichnungen, vollständig und unverzüglich an der Arbeitgeber herauszugeben.</p><ul><li>Mo­bil­te­le­fon (Marke, Modell, ggf. Seriennummer)</li><li>Lap­top (Marke, Modell, ggf. Seriennummer)</li><li>Fir­men­schlüs­sel</li><li>...</li></ul><p>Dar­über hin­aus­ge­hen­de, zum Be­trieb ge­hö­ren­de Sa­chen be­fin­den sich nicht im Be­sitz des Ar­beit­neh­mers.</p><h3 style="text-align: center;">§ 6 Zeug­nis</h3><p>Der Ar­beit­ge­ber er­teilt dem Ar­beit­neh­mer ein auf den Zeit­punkt der Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses da­tier­tes qua­li­fi­zier­tes Zeug­nis mit der üb­li­chen Dan­kes- und Be­dau­erns­for­mel so­wie mit der zu­sam­men­fas­sen­den Leistungs­be­ur­tei­lung „sehr gut“. Der Ar­beit­neh­mer hat das Recht, ei­nen Ent­wurf zu über­rei­chen, von dem der Ar­beit­ge­ber nur aus wich­ti­gem Grun­de ab­wei­chen kann.</p><h3 style="text-align: center;">§ 7 Pflicht zur Mel­dung bei der Agen­tur für Ar­beit</h3><p>Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass er sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden sowie eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung entfalten muss, damit keine Rechtsnachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld entstehen. </p><p>Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat sich der Arbeitnehmer innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit.</p><p>Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass er Auskünfte über mögliche sozialversicherungs- und steuerrechtliche Auswirkungen dieses Aufhebungsvertrages bei den Sozialversicherungsträgern (insbesondere der Agentur für Arbeit) sowie dem Finanzamt einholen soll. Der Arbeitgeber erteilt hierzu keine Auskunft. Der Arbeitnehmer verzichtet insoweit auf weitere Hinweise des Arbeitgebers.</p><h3 style="text-align: center;">§ 8 Verschwiegenheitspflicht</h3><p>Der Arbeitnehmer verpflichtet sich auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.</p><h3 style="text-align: center;">§ 9 Aus­gleichs­klau­sel</h3><p>Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.</p><h3 style="text-align: center;">§ 10 Schlussbestimmungen</h3><p>Sollte eine Bestimmung dieses Aufhebungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am Nächsten kommt.</p><p></p><p>STADT, den XX.XX.20XX</p></div>

Aufhebungsvertrag: Vorteile und Nachteile für das Unternehmen

Willst du einen Arbeitsvertrag auflösen, stellt der Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Alternative zur regulären Kündigung dar.

Je nach Situation hat der Abschluss eines Aufhebungsvertrags bestimmte Vorteile – sowohl für dich als auch für deine Mitarbeitenden. Auch hier gilt: Tu das Thema nicht leichtfertig ab, sondern prüfe den Vertrag genau, nur so kannst su sichergehen, dass er wirklich vorteilhaft für dich ist.

Dabei profitierst du vor allem davon, dass der Aufhebungsvertrag flexibler ist und sich individuell gestalten lässt.

  • eine Kündigungsfrist – gemeinsam könnt ihr ein Datum festlegen, dass euch beiden passt
  • der Kündigungsschutz entfällt – damit können auch Arbeitsverhältnisse gekündigt werden, die aus Gründen der Sozialauswahl (nach KSchG) nicht so einfach gekündigt werden können
  • keine Angabe von Gründen – da der Vertrag einvernehmlich aufgehoben wird, müssen keine Gründe genannt werden
  • ohne Mitsprache des Betriebsrates
  • in den meisten Fällen kein Widerrufsrecht

Nachteile hat der Aufhebungsvertrag aber natürlich auch. Dabei sind insbesondere zwei Punkte zu nennen:

  • ggf. Zahlung einer (hohen) Abfindung – je nach Situation und Zugehörigkeit der Arbeitskraft, kann eine ganz schöne Summe zusammenkommen
  • keine Kündigungsfrist – geht der Aufhebungsvertrag von der Arbeitskraft aus, bleibt dir gegebenenfalls wenig Zeit, um einen Nachfolger:in zu finden

Die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag

Direkt vorab: Ein Aufhebungsvertrag geht nicht automatisch mit einer Abfindung einher. Eine Abfindung ist Verhandlungssache und daher optional.

Nüchtern betrachtet soll die Abfindung die Arbeitskraft überzeugen, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Daher wird sie von vielen Unternehmen direkt angeboten, wenn es darum geht, den Mitarbeiter:innen möglichst unkompliziert zu kündigen – also wenn es im Interesse des Unternehmens ist, dass die Arbeitskraft das Unternehmen zeitnah verlässt.

Im Grunde ist das fair, denn mit der Unterschrift verzichtet die Arbeitskraft auf viele Rechte (oben als deine Vorteile aufgelistet) sowie natürlich auf das Gehalt.

Will hingegen die Arbeitskraft kündigen und schlägt einen Aufhebungsvertrag vor, beispielsweise um die Kündigungsfrist zu kürzen und früher seine neuen Pläne zu verfolgen, bist du in der stärkeren Verhandlungsposition – schließlich will die Person etwas von dir, das möglicherweise mit Nachteilen für dich verbunden ist. In diesem Fall wäre eine Abfindung eher unüblich.

Höhe der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag

Die Höhe der Abfindung ist nicht gesetzlich bestimmt – sie kann beliebig gewählt werden. In jedem Fall sollte sie aber angemessen sein.

<div class="blog_primary-box"><p><strong>Was heißt angemessen?</strong></p><p>Die „Regelabfindung" liegt bei 0,25 bis 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Wenn du dich allerdings nur daran orientierst, wählst du die Abfindung gegebenenfalls zu hoch oder zu niedrig. Denn es spielen auch andere Faktoren eine Rolle, beispielsweise wenn die Arbeitskraft längere Zeit krank war muss diese Zeit nicht unbedingt zum Beschäftigungszeitraum gezählt werden.</p></div>

Du siehst, die Abfindung kann unter Umständen teuer sein. Aber sie ist kalkulierbar, vor allem im Vergleich zu einer möglichen Kündigungsschutzklage.

Unterschreibt die Person den Aufhebungsvertrag nicht, du willst sie aber auf jeden Fall kündigen (aus welchen Gründen auch immer), kann diese dagegen gegebenenfalls gerichtlich vorgehen – und das kann teurer werden als eine Abfindung. In einem solchen Fall solltest du dir unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

Kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen werden?

Ist das Arbeitsverhältnis beendet, stellt sich die Frage: Kann der Aufhebungsvertrag widerrufen werden?

Ja, ein Aufhebungsvertrag kann widerrufen werden – was aber vor allem für die Arbeitskraft relevant ist. Das ist alles andere als die Regel und nur in sehr speziellen Fällen möglich. Damit du von so etwas nicht überrascht wirst und das Ganze möglichst fair abläuft, hier die häufigsten Gründe:

  • Irrtum (§ 119 BGB)
  • Arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB)
  • Überrumpelung (§ 312 BGB)

Irrtum meint in diesem Fall, dass der Arbeitskraft vor allem auf inhaltlicher Ebene nicht so recht klar war, was diese da unterschreibt und dem eigentlich gar nicht zustimmen wollte.

Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn du bewusst wichtige Aspekte verschweigen solltest oder auf andere Art darüber hinwegtäuschen willst. Eine widerrechtliche Drohung entsprechend, wenn du der Arbeitskraft drohst, beispielsweise mit einer fristlosen Kündigung, sollte diese dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen.

Du bist daran interessiert, dass der ganze Prozess für beide Seiten fair abläuft. Das heißt, dass der Aufhebungsvertrag und dessen Bedeutung für die Arbeitskraft möglichst transparent kommuniziert werden sollte, sodass keine Fragen offen bleiben und kein Raum für Missverständnisse entsteht.

Außerdem kann bereits im Aufhebungsvertrag eine Klausel festgelegt sein, die einen Widerruf möglich macht. Eine entsprechende Möglichkeit kann sich auch aus Tarifverträgen ergeben, ist aber eher die Ausnahme.

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Ist das Arbeitsverhältnis beendet, musst du die neue Stelle häufig schnell wieder füllen. Um dich ganz auf die Auswahl der richtigen Mitarbeiter:innen konzentrieren zu können, ist es sinnvoll, wenn du die Suche nach Bewerber:innen vereinfachst.

Mit dem kostenlosen Bewerbermanagementsystem von Workwise kannst du deine Bewerber:innen nach bestimmten Kriterien einfach filtern und so direkt passende Kandidat:innen zum Bewerbungsgespräch und einer Postkorbübung einladen.

Und auch der Recruiting-Service vereinfacht dein Recruiting, denn wir gehen für dich auf die Suche. Für dich ist das ganz risikofrei, denn du zahlst erst, wenn du eine Person auch tatsächlich eingestellt hast.

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