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Arbeitsrecht

Geheimhaltungsvereinbarung: Muster als Download & Infos

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Aktualisiert am 
9.4.2024
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Lea Pietsch
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Dann bleibt nur noch eins zu tun: deine Geschäftsgeheimnisse schützen.

Deine neuen Mitarbeiter:innen erfahren bei den Vertragsverhandlungen und später beim Arbeiten einiges, von dem du nicht möchtest, dass es außerhalb deines Unternehmens bekannt wird.

Deshalb ist es wichtig, eine Geheimhaltungsvereinbarung (oder auch NDA) zu unterzeichnen. Hier erfährst du, was das ist und wie es funktioniert.

Was ist eine Geheimhaltungsvereinbarung?

Im Bewerbungsprozess (z.B. bei einem Probetag) oder einer Vertragsverhandlung kann es sein, dass sensible Informationen zwischen den Parteien ausgetauscht werden müssen.

Denn Bewerber:innen sollen konkrete Aufgaben umsetzen. Mit möglichen Vertragspartner:innen willst du außerdem offen reden können, um sie von einer Zusammenarbeit zu überzeugen. Wenn du bestimmte Dinge nicht offenlegst, kannst du möglicherweise gar nicht feststellen, ob eine Zusammenarbeit überhaupt Sinn ergibt.

Solche Informationen können beispielsweise sensible Daten sein, vertrauliche Unterlagen oder Geschäftsabsichten für die kommende Zeit.

Die Richtlinie (EU) 2016/943, die 2016 von der EU verabschiedet wurde, enthält einige Vorgaben für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. 2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten.

Nach § 2 GeschGehG stellt eine Information nur dann ein Geschäftsgeheimnis dar, wenn sie

  • geheim und daher von wirtschaftlichem Wert ist,
  • Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
  • ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung besteht.

Solche Informationen sollen natürlich geheim bleiben und nicht an Dritte weitergegeben oder außerhalb des Unternehmens bekannt werden.

Dennoch ist ein wichtiger Baustein, der nicht fehlen sollte, eine Geheimhaltungsvereinbarung mit den Mitarbeiter:innen im Unternehmen und mit den Vertragspartner:innen, denen schützenswerte Informationen offenbart werden.

Laut dem Gesetz darf ein Geschäftsgeheimnis nicht offengelegt werden, wenn eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben wurde.

Darin werden außerdem weitere Bedingungen, wie die Vertragsstrafe, festgehalten.

So eine Geheimhaltungsvereinbarung oder Geheimhaltungsvertrag wird auch NDA – „Non Disclosure Agreement” – genannt (Disclosure = Enthüllung, Offenlegung).

Ein NDA ist eine Verpflichtungserklärung, die entweder einseitig oder zweiseitig sein kann. Also nur eine Partei verpflichtet sich oder aber beide Seiten.

Der Verpflichtete stimmt zu, vertrauliche Informationen, die ihm zugänglich gemacht werden, zu schützen.

Kannst du Dokumente auch mit einer digitalen Unterschrift unterzeichnen lassen? Ja, das geht – unter bestimmten Voraussetzungen.

Das regelt eine Geheimhaltungsvereinbarung

Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist bei solchen Verträgen sinnvoll, bei denen es um die Übermittlung von Knowhow und Informationen geht.

Situationen, bei denen oft ein NDA zustande kommt:

  • Arbeitsverträge
  • Bewerbungsprozesse und Probearbeitstage
  • Beraterverträge für sensible Geschäftsbereiche
  • Lizenzverträge
  • Kooperationsverträge

Oft werden schon vor Unterzeichnung des Vertrags sensible Daten offengelegt, beispielsweise bei einem Probearbeitstag. Dann wird die Geheimhaltungsvereinbarung vor der Vertragsverhandlung unterzeichnet.

Bestandteile eines Geheimhaltungsvertrages:

  • Vertragsparteien
  • Definition, Benennung der geheim zu haltenden Informationen
  • Was ist Teil / nicht Teil der Geheimhaltung
  • Strafzahlungen
  • Dauer der Geheimhaltung

Geheimhaltungsvereinbarung: Muster zum Download

Muster Geheimhaltungsvereinbarung – zur Vollansicht

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Inhalt einer Geheimhaltungsvereinbarung

Vertragsparteien: Zu Beginn sind die Vertragsparteien zu nennen. Also wer vertrauliche Informationen herausgibt, und wer sich verpflichtet, diese zu schützen.

Definitionen: Bei den Definitionen soll das angestrebte Projekt genauer beschrieben werden. Wer sind die Personen, die dabei mitwirken? Was sind vertrauliche Informationen? Diese sollen möglichst genau beschrieben werden.

Die Definition sollte aber nicht zu eng gefasst werden, da sonst Vertragslücken entstehen können.

Die Definition ist hier wichtig, da dadurch später festgestellt werden kann, ob eine bestimmte Information im Zusammenhang mit dem Projekt steht oder nicht. Also ob diese Information zu schützen ist oder nicht.

Geheimhaltungsverpflichtung: Hier wird behandelt, wie mit den vertraulichen Informationen umzugehen ist. An der Stelle wird klargestellt, was ist erlaubt und was nicht.

Ausnahmen: Als Ausnahme kann alles genannt werden, für das die Verpflichtung zur Geheimhaltung nicht erforderlich ist.

Vertragsstrafe: Wenn die Geheimhaltungspflicht nicht eingehalten wird, kann eine Vertragsstrafe verhängt werden. Die Verletzung kann beispielsweise mit Ordnungsgeld bestraft werden.

Strafzahlungen liegen in der Regel bei 5.000 € und höher. Hier kann auch je nach Art der Verletzung eine unterschiedliche Strafe ausgesetzt werden.

Wenn Informationen nicht geschützt werden und damit gegen die Vereinbarung verstoßen wird, kann ein Unternehmen auch auf Unterlassung und Schadensersatz klagen.

Geschäftsgeheimnisse sind aber nur dann geschützt, wenn der Inhaber nachweisen kann, dass und wie er sie gesichert hat und dass er jederzeit die Kontrolle über sie hatte.

Zeitraum: Der Zeitraum ist üblicherweise aus Sicht der Gebers der vertraulichen Information auf eine unbegrenzte Zeit zu setzen. Also auch über den Beschäftigungszeitraum hinaus. Die vertraulichen Informationen sollen meistens für immer vertraulich bleiben.

Sonstiges: Für eine Geheimhaltungsvereinbarung gilt wie fast für jeden Vertrag Vertragsfreiheit. Das heißt: Die Parteien können innerhalb der gesetzlichen Grenzen den Inhalt frei bestimmen.

Eine dieser rechtlichen Grenzen ist das Verbot der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB. Zum anderen muss sich an die Gebote der Verkehrssitte nach § 242 BGB gehalten werden.

Als Sittenwidrigkeit wird der Verstoß gegen moralische Maßstäbe, die nicht in Verbotsgesetzen positiviert sind, bezeichnet.

Die Verkehrssitte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Anschauungen, Gepflogenheiten und die gleichmäßige, einheitliche und freiwillige tatsächliche Übung durch Rechtssubjekte im Rechtsverkehr zum Inhalt hat.

Außerdem muss bei der Verwendung von vorformulierten NDAs darauf geachtet werden, dass die Regelungen über die Wirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten werden (§§ 305 ff. BGB).

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