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Arbeitsrecht

Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) – Das musst du beachten

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Aktualisiert am 
9.4.2024
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Lea Pietsch
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Wer kennt es nicht? Auf einmal gehen ein Haufen Aufträge ein und du weißt gar nicht wie du hinterherkommen sollst.

Durch die Arbeitnehmerüberlassung kannst du flexibel auf die Nachfrage reagieren und Arbeitnehmende für einen bestimmten Zeitraum einfach ausleihen. Der Berg an Aufträgen lässt sich dadurch schnell und kostengünstig abarbeiten.

Welche Vor- und Nachteile die Leiharbeit mit sich bringt und welche Pflichten du beachten musst, erfährst du im folgenden Artikel.

Arbeitnehmerüberlassung: Definition und Verleihertypen

Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Unternehmen (Verleiher:in) Angestellte (Leiharbeiter:in) für einen befristeten Zeitraum an ein anderes Unternehmen (Entleiher:in) „verleiht".

Synonyme sind die Leiharbeit oder das Personalleasing. Zeitarbeit ist auch eine Form der Arbeitnehmerüberlassung. Allerdings ist hierbei meist eine Zeitarbeitsfirma im Spiel.

Abbildung der Arbeitnehmerüberlassung

Aber was ist Arbeitnehmerüberlassung jetzt genau?

Der oder die Leiharbeitnehmer:in steht in einem Arbeitsverhältnis beim verleihenden Unternehmen. Aus dem entsprechendem Arbeitsvertrag gehen alle Pflichten von Verleiher:innen und Regelungen hervor. Die Arbeitnehmerüberlassung muss eindeutig im Arbeitsvertrag gekennzeichnet werden, sonst ist sie ungültig.

Im Vergleich zu einem üblichen Arbeitsverhältnis erhält allerdings das entleihende Unternehmen das Weisungsrecht. Somit untersteht der oder die Arbeitnehmer:in nicht den Anweisungen des Unternehmens, bei dem er oder sie eigentlich arbeitet (verleihendes Unternehmen), sondern des Unternehmens, für das er oder sie in dem befristeten Zeitraum arbeitet (entleihendes Unternehmen).

Das Weisungsrecht und weitere Konditionen werden im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Entleiher:in und Verleiher:in festgehalten. Entleiher:innen tragen nur die Verantwortung für die Sicherheit der Angestellten und angemessene Arbeitsbedingungen.

Leiharbeitnehmer:innen bekommen somit vom verleihenden Unternehmen ihr Entgelt und Verleiher:innen eine Vergütung von den Entleiher:innen.

Übrigens: Durch On-Site-Management ist es ganz einfach, Leiharbeiter:innen in deinem Unternehmen zu beschäftigen. Der oder die On-Site Manager:in kümmert sich dabei um alle Aufgaben, sodass du dich um deine eigenen Projekte kümmern kannst.

Arbeitnehmerüberlassung: Was für Verleihertypen gibt es?

Es werden grundsätzlich zwei Typen von verleihenden Unternehmen unterschieden:

1. Zeitarbeitsfirmen:

Zeitarbeitsfirmen haben sich auf Zeitarbeit spezialisiert und stellen Angestellte ein, um diese für begrenzte Zeit gezielt anderen Unternehmen zu überlassen. Das Geschäftsmodell basiert dementsprechend auf der Vergütung der erfolgreichen Überlassung, da diese nicht nur die Kosten abdeckt, sondern auch zusätzlichen Umsatz einbringt.

Vorteilhaft für Zeitarbeitsfirmen ist die branchenunabhängige Einstellung von Beschäftigten, da diese nicht bei der Zeitarbeitsfirma selbst beschäftigt werden, sondern nur bei dem entleihenden Unternehmen eingesetzt werden sollen.

2. Kooperationen zwischen Unternehmen:

Ein Unternehmen kann durch einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag seine Angestellten für eine begrenzte Zeit einem anderen Unternehmen überlassen.

Ein Beispiel: In der Corona-Krise waren Aldi und McDonalds groß in den Medien, da sich die beiden Unternehmen auf eine Arbeitnehmerüberlassung geeinigt haben. McDonalds hat Mitarbeitende an Aldi überlassen, damit die Lebensmittelversorgung nicht einbricht und musste dadurch die eigenen Angestellten aufgrund der Krise nicht in Kurzarbeit schicken oder sogar kündigen.

Du bist von der Arbeitnehmerüberlassung nicht überzeugt und auf der Suche nach Personal? Mit diesen 10 Tipps für eine erfolgreiche Personalsuche machst du alles richtig.

Arbeitnehmerüberlassung: Nachteile und Vorteile

<div class="blog_table-wrapper"><table class="blog_table"><tbody><tr><td><strong>Vorteile</strong></td><td><strong>Nachteile</strong></td></tr><tr><td><b>Schneller Ersatz</b>: Bei Ausfall von Mitarbeitenden können diese, durch eine Arbeitnehmerüberlassung schnell ersetzt werden. </td><td><b>Aufwand bei der Einarbeitung</b>: Da die Person von außerhalb kommt, muss diese neu eingewiesen und eingearbeitet werden. Dies ist aufwendig und benötigt Zeit.</td></tr><tr><td><b>Flexibilität</b>: Der Markt schwankt und so auch die Nachfrage. Bei erhöhter Auftragsanzahl, kannst du dein Personal nach Bedarf flexibel anpassen und den Gewinn maximieren. Es kommt nicht zu Engpässen und das Unternehmen arbeitet effektiver.</td><td><b>Überlassungshöchstdauer</b>: Nach Ende der Überlassungshöchstdauer muss der oder die Beschäftigte die Stelle verlassen. Dadurch verlierst du eine eingearbeitete Person in deinem Team und musst wieder jemanden neuen finden. </td></tr><tr><td><b>Weniger Pflichten:</b> Der Verleiher ist, aufgrund des Arbeitsverhältnisses für die meisten Pflichten verantwortlich. Als Entleihende:r musst du nur für die Sicherheit der Beschäftigten und für angemessene Arbeitsverhältnisse sorgen.</td><td><b>Kein Loyalitätsgefühl</b>: Arbeitnehmende können sich oft nicht mit dem Unternehmen identifizieren, da diese nur für einen kurzen Zeitraum angestellt werden.</td></tr><tr><td><b>Geringer Aufwand</b>: Du musst keine aufwendige Personalsuche betreiben, da das verleihende Unternehmen Personen mit entsprechenden Qualifikationen vermittelt. Auch die Zeit um den Vertrag auszuhandeln kannst du dir sparen. </td><td><b>Qualität</b>: Bei der Überlassung übernimmt das verleihende Unternehmen keine Verantwortung für die Qualität der geleisteten Arbeit, sondern nur für die Qualifikationen der Leiharbeitnehmer:innen.</td></tr></tbody></table></div>

Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen

Generell brauchst du eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, wenn du Arbeitskräfte verleihen möchtest. Diese kannst du bei der Agentur für Arbeit beantragen. Wir haben dir hier den Antrag verlinkt.

Bei der Erlaubnis wird sichergestellt, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden und das Unternehmen seinen Pflichten nachkommt. Die Kosten einer Erlaubnis sind dabei von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Für die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 377 Euro erhoben.
  • Beim ersten Verlängerungsantrag und auch bei einem Antrag auf eine unbefristete Erlaubnis wird in der Regel eine Gebühr in Höhe von 2.060 Euro erhoben. Eine Ermäßigung der Gebühr auf 1.316 Euro ist in Ausnahmefällen möglich.
  • In allen weiteren Fällen beträgt die Gebühr in der Regel 218 Euro.

Wichtig: Seit den Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz am 1. April 2017 sind Arbeitnehmerüberlassungserlaubnisse auf Vorrat zur Absicherung im Nachhinein nicht mehr gültig. Du musst vor einer Überlassung die Erlaubnis besitzen und die Arbeitnehmerüberlassung im Vertrag mit dem Arbeitnehmer kennzeichnen, da die Überlassung sonst unerlaubt stattfindet.

Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen eine Erlaubnis nicht nötig ist. Dann spricht man von einer Erlaubnisfreiheit. Wann du keine Erlaubnis benötigst kannst du auf der Seite des Zolls oder in unserem Artikel Mitarbeitende verleihen nachlesen.

Folgende Formulare solltest du für die Beantragung ausgefüllt bereit halten:

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – kurz AÜG – enthält alle rechtlichen Grundlagen für die Leiharbeit. Dort findest du alle Regelungen zu Gebühren, Arbeitsbedingungen und Rechtsfolgen, die durch das AÜG geregelt werden.

Das AÜG wurde am 1. April 2017 geändert und Aspekte des Gleichstellungsgrundsatzes verstärkt. Durch den Gleichstellungsgrundsatz sollen Leiharbeitnehmer:innen vergleichbare Arbeitsbedingungen und einen angemessenen Lohn bekommen. Dadurch soll Ausbeutung verhindert und faire Arbeitsbedingungen sichergestellt werden.

Um das zu gewährleisten gibt es neben dem Mindestlohn den Equal Pay und auch die Arbeitsbedingungen müssen vergleichbar zu den Stammarbeitnehmern sein.

Mindestlohn

Das Entgelt der Leiharbeitnehmer:innen darf die verbindliche Lohnuntergrenze nicht unterschreiten. Dabei kann das Entgelt auch im Tarifvertrag festgelegt werden, aber auch hier darf der von einer Rechtsverordnung festgelegte Mindeststundenlohn nicht unterschritten werden.

Eine weitere Einschränkungen des Lohns bildet der Equal Pay.

Equal Pay

Aufgrund des Equal Pays erhalten Leiharbeitnehmer:innen, spätestens nach 9 Monaten ein gleichwertiges Arbeitsentgelt, wie die Stammbelegschaft vom verleihenden Unternehmen.

Durch einen Tarifvertrag kann es allerdings zu Abweichungen kommen. Dabei solltest du beachten, dass auch mit Tarifvertrag spätestens nach 15 Monaten die Leiharbeitnehmenden ein gleichwertiges Entgelt wie die Stammbelegtschaft erhalten muss.

Du solltest diese Frist einhalten, da du dich sonst strafbar machst. Nach einer Unterbrechung von 3 Monaten und einem Tag, startet die Frist von 9 Monaten erneut.

Höchstüberlassungsdauer

Seit den Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz am 1. April 2017 darf die Arbeitnehmerüberlassung eine Frist von 18 Monaten nicht überschreiten.

Ausnahmen bilden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Nach einer Unterbrechung von 3 Monaten und einem Tag, startet die Frist von 18 Monaten erneut.

Streik

Du darfst Leiharbeitnehmer:innen nicht als „Streikbrecher“ einsetzen. Das bedeutet, dass Leiharbeitnehmer:innen nicht die Arbeit von Streikenden übernehmen dürfen.

Kettenüberlassung

Weiterverleihen von Leiharbeitnehmer:innen ist nicht erlaubt. Dadurch soll die Verleihung an Subunternehmen verhindert und die Transparenz verstärkt werden.

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Bei einer verdeckten oder auch unerlaubten bzw. illegalen Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um eine als Werk- oder Dienstvertrag bezeichnete Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet, dass zwar eine Arbeitnehmerüberlassung stattfindet, diese allerdings als Werk- oder Dienstvertrag getarnt wird. Dies ist rechtlich nicht zulässig und bei Verstoß können hohe Strafen auf dich zukommen.

Die Leiharbeit ist verdeckt, wenn...

  • ...keine Erlaubnis für Leiharbeit besteht
  • ...Mitarbeitende Weisungen durch die Kundschaft erhält
  • (...die Arbeitnehmerüberlassung nicht eindeutig im Arbeitsvertrag gekennzeichnet ist)

Damit du die Unterschiede eines Werkvertrages, eines Dienstvertrages und der Leiharbeit verstehst, haben wir dir nochmal alle drei Formen kurz zusammengefasst:

Ein Werkvertrag wird als vertraglich geregelter Austausch von Leistungen definiert. Dabei verpflichtet sich eine Person für die Herstellung eines Werks und die andere für eine entsprechende Vergütung. Es wird nur der Erfolg vergütet und nicht der entstandene Aufwand.

Ein Dienstvertrag funktioniert nach dem gleichen Prinzip. Statt des Werks ist dafür eine Dienstleistung Bestandteil des Vertrages.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmende vom verleihenden Unternehmen an das entleihende verliehen. Verleiher:innen erhalten für die verliehene Arbeitskraft eine Vergütung.

Der wichtigste Unterschied zur Arbeitnehmerüberlassung besteht darin, dass bei einem Werks- oder Dientvertrag Angestellte ihre Weisungen von ihrem Arbeitgeber bekommen und nicht von der Kundschaft. Bei der Arbeitnehmerüberlassung dagegen, bekommen Arbeitnehmende Weisungen von der Kundschaft (entleihendes Unternehmen).

Die genaue Abgrenzung kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit nachlesen.

Durch eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist der Vertrag zwischen Verleiher:innen und Entleiher:innen ungültig. Dadurch entsteht ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmenden und Entleiher:innen.

Diesem Arbeitsverhältnis können Arbeitnehmende innerhalb eines Monats widersprechen, ansonsten haben sie Anspruch auf die gesetzlich geregelten Arbeitsbedingungen einer gleichwertigen Person der Stammbelegschaft. Zusätzlich können rechtliche Folgen auf dich zukommen und ein Bußgeld von bis zu 500.000€.

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