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Arbeitsrecht

Azubis einstellen: Alle Infos von der Anmeldung bis zur Kündigung [2024]

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Aktualisiert am 
9.4.2024
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Lea Pietsch
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Du überlegst, Azubis einzustellen?

Azubis bieten dir viele Vorteile, denn sie sind günstig, bleiben über einen längeren Zeitraum und können somit ideal an eine Stelle angepasst werden. Es gibt allerdings auch Pflichten als Arbeitgeber, die du einhalten musst.

Welche Vorteile und Beschäftigungsarten es gibt und alle wichtigen Pflichten, die du als Arbeitgeber hast, findest du in diesem Artikel.

Azubis einstellen – Vorteile und Nachteile

Wenn du dich fragst, ob und warum du einen Azubi einstellen solltest, ist es hilfreich Vor- und Nachteile zu betrachten. Denn ein Azubi bringt nicht nur Pflichten und Papierkram mit sich, er kann für dein Unternehmen eine gute Ergänzung sein.

Das sind deine Vorteile, wenn du Azubis einstellst:

  • Günstige Arbeitskraft: Seit Januar 2020 bekommen Azubis Mindestlohn, im Vergleich gehören sie immer noch zu den billigen Arbeitskräften. Dabei solltest du aber beachten, dass bei der Einstellung eines Azubis auch gewisse Pflichten auf dich zukommen. So musst du zum Beispiel einen Ausbilder oder eine Ausbilderin zu jeder Zeit einem Azubi zuweisen.
  • Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter:innen: Frisch aus der Schule sind die meisten Azubis sehr motiviert und stürzen sich regelrecht darauf, Neues zu lernen. Sie besitzen allerdings auch geringe Vorkenntnisse, wodurch die Einarbeitung zeitintensiv sein kann. Gleichzeitig kannst du deinen Azubi, durch gezielte Vorbereitung, auf deinen Bedarf anpassen.
  • Neue Ideen und Impulse: Azubis bringen durch ihr Alter und ihre frische Motivation neuen Wind mit.
  • Weniger Fehlbesetzungen: In der Ausbildungsphase hast du die Möglichkeit dir zu überlegen, ob dein Azubi auch später zum Unternehmen passt. Durch dieses Kennenlernen, kannst du Motivation und Eignung leichter überprüfen und Fehlbesetzungen mindern.
  • Sichere Arbeitskraft: Da ein Wechsel des Ausbildungsbetriebes nicht vorgesehen ist, ist ein Azubi während seiner Ausbildung an das Unternehmen vertraglich gebunden und stellt somit für einen kurzen Zeitraum eine sichere Arbeitskraft dar.
  • Übernahme des Azubis: Nach der Ausbildung kannst du deinen Azubi übernehmen. Wenn dieser der Übernahme zustimmt, hast du den Vorteil eine ausgebildete Arbeitskraft, die nicht nur alle Qualifikationen erfüllt, sondern bereits die Prozesse in deinem Unternehmen kennt und alle speziellen Anforderungen erfüllt, zu erhalten. Dabei fallen sowohl die Einarbeitungszeit, als auch kostspielige Bewerbungsverfahren weg. Azubis fühlen sich nach ihrer Ausbildung meist sehr stark zu dem Unternehmen verbunden. Diese Loyalität kann dir auch zu Gute kommen.
  • Imagevorteil: Zu den Ausbildungsbetrieben zu gehören fördert auch deinen Ruf, denn damit hilfst du jungen Menschen beim Einstieg in das Berufsleben. Das kann dir im Employer Branding einen entscheidenden Vorteil bringen.
Aber wie funktioniert Employer Branding für die Gen Z – und woraus musst du achten?

Das sind deine Nachteile, wenn du Azubis einstellst:

  • Lange Einarbeitungszeit: Zu Beginn der Ausbildung kann die Einarbeitung etwas länger dauern, denn der oder die Auszubildende kommt frisch von der Schule und bringt somit kaum bis gar keine Vorkenntnisse mit. Falls du den Azubi aber übernimmst, fallen keine erneuten Einarbeitungszeiten an.
  • Gewöhnung an den Berufsalltag: Trotz viel Motivation braucht ein Azubi oft länger um sich an den Berufsalltag zu gewöhnen. Es kommt selten auch vor, dass Azubis ihre beruflichen Pflichten nicht Ernst genug nehmen. Bei Problemen gilt generell, erstmal das Gespräch zu suchen.
So kannst du ein produktives Mitarbeitergespräch vorbereiten, in dem ihr Probleme konstruktiv besprechen könnt.

Ausbildungsarten in der Übersicht

Den meisten ist nur die duale Ausbildung bekannt. Diese wird oft unter dem allgemeinen Begriff Ausbildung verstanden.

Da es aber auch noch andere Ausbildungsarten gibt, kann diese Nutzung des Begriffs schnell in die Irre führen. Dabei unterscheiden wir von der dualen Ausbildung die Ausbildung in Teilzeit, die doppelt qualifizierende Erstausbildung und einige weitere Sonderausbildungen:

Duale Ausbildung

Das Wort Dual kommt aus dem Lateinischen und steht für „zwei enthaltend”.

Unter der dualen Ausbildung versteht man also eine Ausbildung, die in Arbeiten im Betrieb und Lernen in der Berufsschule aufgeteilt ist. Dabei soll in der Berufsschule die Theorie erlernt werden, die dann vor Ort im Betrieb in die Praxis umgesetzt wird.

Ausbildungsdauer: zwei bis dreieinhalb Jahre

Besonderheiten: Übernahme nach Ausbildung möglich, Verkürzung der Ausbildungsdauer bei besonders guten Leistungen möglich

Ausbildung in Teilzeit

Eine Ausbildung in Teilzeit kommt nur in Frage, wenn der Bewerber oder die Bewerberin Kinder, pflegebedürftige Angehörige oder gesundheitliche Einschränkungen hat und somit eine Ausbildung in Vollzeit nicht möglich ist.

Inhaltlich gleicht sie der dualen Ausbildung. Der Unterschied liegt also hauptsächlich in der zeitlichen Umsetzung.

Einer Teilzeitausbildung muss von der zugehörigen Handwerks-, Industrie- oder Landwirtschaftskammer zugestimmt werden. Dazu muss ein Antrag eingereicht werden, alle anderen Vereinbarungen werden im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Ausbildungsdauer: zwei bis drei Jahre (allerdings nur 20 bis 30 Stunden die Woche)

Besonderheiten: nur mit Genehmigung der Handwerks-, Industrie- oder Landwirtschaftskammer

Doppelt qualifizierende Erstausbildung

Die doppelt qualifizierende Erstausbildung ist auch unter dem Namen Abiturientenausbildung bekannt. A

ls Voraussetzung zählt ein Abitur oder Fachabitur der Absolvent:innen. Neben der Grundausbildung hat der Azubi hier die Möglichkeit, Zusatzqualifikationen in einer spezifischen Fachrichtung zu sammeln. Der Azubi erhält bei Beendung der Ausbildung einen Doppelabschluss.

Ausbildungsdauer: zwei bis vier Jahre

Besonderheiten: zukünftiger Azubi muss ein Abitur oder Fachabitur absolviert haben

Schulische Ausbildung

Neben den betrieblichen Ausbildungen gibt es zahlreiche Berufe, die nur an Schulen zu erlernen sind. Diese schulischen Ausbildungen finden zum Beispiel in Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachakademien und weiteren beruflichen Schulen statt.

Für dich als Arbeitgeber ist bei dieser Ausbildung folgendes spannend: In der Regel wird ein Praktikum absolviert. Personen in schulischen Ausbildungen kannst du also für ein Pflichtpraktikum zu dir holen.

Ausbildungsdauer: ein bis dreieinhalb Jahre

Besonderheiten: Vollzeitunterricht, in der Regel wird ein Praktikum absolviert

Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebs

Damit du einen Azubi ausbilden darfst, musst du alle gesetzlichen Grundlagen erfüllen und zu den Ausbildungsbetrieben gehören.

Die Eignung als Ausbildungsbetrieb wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe festgestellt.

Dabei solltest du dich mit Folgendem gründlich auseinandersetzen:

  • Berufsbildungsgesetz
  • Handwerksordnung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz

Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag muss schriftlich festgehalten werden und sollte alle wichtigen Vereinbarungen enthalten:

  • Bezeichnung des Ausbildungsberufs
  • Ausbildungsplan mit Beschreibung und Ziel der Berufsausbildung
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßige täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit (mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate)
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen und Bedingungen zur Kündigung
  • Hinweis auf Tarifverträge und sonstige Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Arbeitszeiten

Pro Tag dürfen Azubis nur 8 Stunden arbeiten.

Volljährige dürfen dabei 48 Stunden pro Woche arbeiten, minderjährige Azubis maximal 40 Stunden in der Woche von Montag bis Freitag.

Dabei darf die Beschäftigung bei minderjährigen Azubis, bis auf einzelne Ausnahmen, nur zwischen 6 und 20 Uhr stattfinden. Es müssen weitere Beschränkungen der Schichtzeiten, angemessene Pausen und Freizeit nach der Arbeitszeit eingehalten und ermöglicht werden.

Als Arbeitgeber bist du außerdem verpflichtet, deines Azubis freizustellen für:

  • die Teilnahme am Berufsschulunterricht
  • Berufsschultage, die vor 9 Uhr beginnen oder aus fünf Unterrichtsstunden mit mindestens 45min Dauer bestehen
  • Berufsschulwochen mit Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen
  • Arbeitstage vor schriftlichen Abschlussprüfungen

Bei Überstunden müssen diese gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Der Azubi Mindestlohn

Seit dem 01.01.2020 gibt es einen Mindestlohn für Azubis, die sogenannte Mindestausbildungsvergütung.

Der Anspruch ist allerdings abhängig von dem Beginn der Ausbildung. Wer einen Azubi vor 2020 eingestellt hat, ist von den neuen Regelungen nicht betroffen. Erst bei Beginn der Ausbildung nach dem 01.01.2020 hat der Azubi Anspruch auf Mindestlohn.

<div class="blog_primary-box"><p><strong>Achtung:</strong> Der Mindestlohn für Azubis erhöht sich entsprechend der Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes jährlich. Azubis, die 2024 mit der Ausbildung beginnen, müssen einen Mindestlohn von monatlich 649 Euro im ersten Ausbildungsjahr erhalten.</p></div>

Die Staffelung sieht dabei wie folgt aus:

<div class="blog_table-wrapper">
 <table class="blog_table">
   <tbody>
     <tr>
       <td valign="top">
         <p>
           <b>  Jahr des Ausbildungsbeginns </b>
         </p>
       </td>
       <td valign="top">
         <p>
           <b>  Monatlicher Mindestlohn im 1. Lehrjahr  </b>
         </p>
       </td>
     </tr>
     <tr>
       <td valign="top">
         <p>  2020  </p>
       </td>
       <td valign="top">
         <p>  515 Euro</p>
       </td>
     </tr>
     <tr>
       <td valign="top">
         <p>  2021</p>
       </td>
       <td valign="top">
         <p>  550 Euro</p>
       </td>
     </tr>
     <tr>
       <td valign="top">
         <p>  2022</p>
       </td>
       <td valign="top">
         <p>  585 Euro</p>
       </td>
     </tr>
     <tr>
       <td valign="top">
         <p>  2023</p>
       </td>
       <td valign="top">
         <p>  620 Euro</p>
       </td>
     </tr>
     <tr>
       <td valign="top">
         <p>  2024</p>
       </td>
       <td valign="top">
         <p>  649 Euro</p>
       </td>
     </tr>
   </tbody>
 </table>
</div>

Zusätzlich wurde eine neue Regelung bezüglich der Erhöhung des Lohns in den weiteren Ausbildungsjahren festgelegt. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr bekommt ein Azubi plus 18 %, ab dem dritten plus 35 % und ab dem vierten Ausbildungsjahr plus 40 % Lohn, vom ursprünglichen Startlohn.

Bei den Regelungen kann es aber auch Ausnahmen geben, wenn der Azubi:

  • noch nicht volljährig ist
  • bereits mindestens ein Jahr arbeitslos war, dann erhält er erst nach einer sechsmonatigen Beschäftigung den Anspruch
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten ausführt
  • sich beim Tarifvertrag auf eine geringere Vergütung einigt

Für die finanzielle Entlastung bei der Einstellung von Azubis bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Fördermittel an.

Auch Azubis haben die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Du kannst bereits beim Vorstellungsgespräch darauf hinweisen, um Bedenken des Azubis bezüglich finanzieller Knappheit beiseite zu räumen.

Urlaubsanspruch

Für den Urlaub ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres relevant:

  • unter 16 Jahren: mind. 30 Werktage
  • unter 17 Jahren: mind. 27 Werktage
  • unter 18 Jahren: mind. 25 Werktage
  • 18 Jahre oder älter: mind. 24 Werktage

Weitere Pflichten von Ausbilder:innen

Als Arbeitgeber kommen auf dich noch weitere Pflichten zu:

  • Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit
  • Geeigneten Ausbilder benennen
  • Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos zur Verfügung stellen
  • Förderung des Auszubildenden und für Sicherheit sorgen
  • Nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen
  • Ausbildungsnachweis regelmäßig kontrollieren und Gelegenheit bieten, diesen auszufüllen
  • Nach Beendigung der Ausbildung Zeugnis ausstellen
  • Nach dem BEEG § 15 stehen deinen Azubis Elternzeit und Mutterschutz zu

Ausbildungsvertrag kündigen

Während der Probezeit (Dauer zwischen ein bis vier Monaten) kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Nach der Probezeit benötigst du oder der Azubi einen wichtigen Grund, um das Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Ärztliche Untersuchung

Alle unter 18-jährigen, die eine Ausbildung beginnen möchten, müssen eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz machen lassen.

Bei der Untersuchung soll festgestellt werden, ob der oder die Auszubildende geeignet für den Beruf ist. Nach der Untersuchung musst du die Unterlagen an die zuständige Kammer schicken.

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