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Organisationsentwicklung

Inflationsausgleich: Mitarbeiter:innen wirksam entlasten

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Aktualisiert am 
10.4.2024

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Lea Pietsch
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Die Inflation erreichte im September 2022 das höchste Niveau seit den 1950er Jahren und auch im kommenden Jahr ist keine Besserung der Lage in Sicht. Dies ist nicht nur eine große Belastung für Unternehmen – auch Arbeitnehmer:innen sorgen sich zunehmend um ihre finanzielle Situation.

Eine YouGov-Befragung aus dem September 2022 ergab, dass 78% der Befragten in Deutschland damit unzufrieden ist, wie die Regierung mit dem Thema Lebenshaltungskosten umgeht.

Doch die Regierung ist nicht die einzige Anlaufstelle, die Abhilfe schaffen kann. In einer solchen Krise sollten auch Unternehmen für ihre Mitarbeiter:innen einstehen und sie unterstützen.

Hier erfährst du, mit welchen Mitteln du für deine Angestellten einen Inflationsausgleich schaffen kannst.

Gehaltsanpassungen als Inflationsausgleich: Helfen sie gegen die Inflation?

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Aufgabe, die Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Dazu gehört auch, die Inflation nach Möglichkeit auf einem gleichbleibenden Level zu halten. Hierbei orientieren sich die Verantwortlichen an einer Inflationsrate von 2%.

Das heißt: Selbst wenn sich die Wirtschaft gut entwickelt, herrscht Inflation und die Preise steigen. Daher ist es durchaus üblich, auch die Gehälter in regelmäßigen Abständen an die Teuerungsrate anzupassen.

Wenn sich die Wirtschaft aber in einer Krise befindet und die Inflation infolgedessen sehr viel höher ausfällt – wie zuletzt im September 2022, als die Inflation in Deutschland den Rekordwert von 10% erreichte – ist der Inflationsausgleich durch das Gehalt eventuell nicht zielführend.

Im Falle einer derart drastischen Inflation geht die Teuerung auf eine reale Knappheit zurück. Die hohe Inflation 2022 ist beispielsweise auf die Verknappung von Energie infolge des Ukraine-Kriegs zurückzuführen.

Wenn Arbeitgeber:innen jetzt auf die hohe Inflation reagieren, indem sie die Gehälter ihrer Mitarbeiter:innen anheben, verfügen diese kurzfristig wieder über eine höhere Kaufkraft. Dadurch steigt auch die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen wieder. Die Unternehmen können der Nachfrage aber nicht durch eine Steigerung der Produktion begegnen, da die Energie – und damit die Grundlage der Produktion – noch immer knapp ist.

So können Gehaltsanpassungen zu noch höheren Preisen führen und die Inflation ein noch höheres Level erreichen: Es besteht die Gefahr, dass eine Lohn-Preis-Spirale entsteht.

Das Risiko, dass es tatsächlich zu einer Lohn-Preis-Spirale kommt, gilt unter Wirtschaftsexpert:innen allerdings als gering. Denn hierfür müssten Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innen flächendeckend ihre Maximalforderungen durchsetzen und sich die Lohnanpassungen nicht an der Inflationsrate der Vergangenheit, sondern an der der Zukunft ausrichten.

Wenn es die wirtschaftliche Situation deines Unternehmens erlaubt, kannst du also ohne großes Risiko den Mitarbeiter:innen auch in einer Krise einen Inflationsausgleich durch das Gehalt ermöglichen.

Inflationsausgleich: Abgabenfreie Einmalzahlungen

Neben dauerhaften Gehaltsanpassungen sind auch einmalige Prämien ein beliebtes Mittel, um Mitarbeitende während einer Inflation zu unterstützen.

Damit die Hilfe der Arbeitgeber:innen auch direkt bei den Beschäftigten ankommt und ein wirksamer Inflationsausgleich entsteht, hat die Regierung Anfang September angekündigt, Inflationsausgleichsprämien von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben zu befreien.

Bis Ende 2024 soll es Arbeitgeber:innen möglich sein, ihren Mitarbeiter:innen Boni in Höhe von bis zu 3.000 Euro abgabenfrei auszuzahlen. Wenn du diese Möglichkeit nutzen möchtest, um die Beschäftigten direkt zu entlasten, musst du bei der Auszahlung aber einige Aspekte beachten.

Die Inflationsausgleichsprämie im Überblick:

  • Inflationsausgleichsprämien müssen zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden und sollten das Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht ersetzen.
  • Prämien zum Inflationsausgleich können bis zum 31. Dezember 2024 steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden. Es sind auch mehrere Teilzahlungen in diesem Zeitraum möglich.
  • Es handelt sich um einen Steuerfreibetrag: Das bedeutet, du kannst deinen Mitarbeiter:innen auch einen höheren Betrag als 3.000 Euro auszahlen. Allerdings muss der Mehrbetrag hier versteuert werden. Wenn du beispielsweise 3.500 Euro auszahlen möchtest, fallen für die 500 Euro über dem Steuerfreibetrag Abgaben an.
  • Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie kann individuell zwischen Arbeitgeber:innen und Mitarbeiter:innen durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag vereinbart werden.
  • Du musst vorab keinen Nachweis darüber erbringen, dass die Prämie in Zusammenhang mit der Inflation steht. Allerdings muss in der Lohnbuchhaltung gekennzeichnet werden, dass der Bonus im Rahmen des Inflationsausgleichs geleistet wurde. Hierfür genügt ein Hinweis auf den jeweiligen Überweisungsträger oder auf die Lohnabrechnung.

Eine Einmalzahlung kann ein sinnvolles Instrument sein, um deine Mitarbeiter:innen schnell und unkompliziert zu entlasten. Gleichzeitig geht dein Unternehmen kein großes finanzielles Risiko ein, da die zusätzliche Belastung – anders als bei Gehaltssteigerungen – nicht von Dauer ist.

Staatliche Entlastungspakete: Wovon profitieren deine Mitarbeiter:innen?

Nicht nur Unternehmen können die Beschäftigten unterstützen. Auch der Staat verfügt über einige Angebote, um Privatpersonen in Zeiten hoher Inflation zu entlasten.

Daher kann es schon eine große Hilfe für deine Mitarbeiter:innen sein, sie über die Maßnahmen aufzuklären, die für sie relevant sind, und sie dabei zu unterstützen, diese wahrzunehmen.

Hier findest du die relevanten Entlastungsangebote in der Übersicht:

Der Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag soll Familien helfen, die zwar über ein Einkommen verfügen, dieses allerdings nicht ausreicht, um ihren Unterhalt zu decken. Ab Januar 2023 erhalten Alleinerziehende, die mindestens 600 Euro brutto verdienen, sowie Paare, die gemeinsam mindestens 900 Euro monatlich zur Verfügung haben, einen höheren Kinderzuschlag.

Die Höhe der monatlichen Unterstützung wird individuell berechnet und richtet sich nach dem Gehalt. Der Höchstsatz steigt von 229 auf 250 Euro pro Kind.

Damit deine Mitarbeiter:innen den Kinderzuschlag erhalten, müssen sie bei der Familienkasse einen Antrag stellen. Wird dieser bewilligt, erhalten die Familien 6 Monate lang zusammen mit dem regulären Kindergeld diese zusätzliche Unterstützung. Danach muss ein neuer Antrag eingereicht werden.

Die Homeofficepauschale

Alle Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, über ihre Steuererklärung pro Tag, den sie im Homeoffice arbeiten, 5 Euro als Werbungskosten abzusetzen. Dabei können sie allerdings maximal 120 Homeofficetage geltend machen.

Diese Regelung trat während der Corona-Pandemie in Kraft und wird nun entfristet. 2023 wird die Homeofficepauschale sogar 200 Tage umfassen.

Das Wohngeld Plus

Einkommensschwache Personen, die keine Sozialleistungen beziehen, haben Anspruch auf Wohngeld. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Standort ihrer Wohnung.

Ab Januar 2023 gelten die Rahmenbedingungen des Wohngeld Plus. Das bedeutet, dass das Wohngeld pro Haushalt und nicht pro Person beantragt werden muss. Außerdem beinhaltet es nun eine Heizkostenkomponente von 2 Euro pro Quadratmeter sowie eine Klimakomponente von 40 Cent pro Quadratmeter.

Das Wohngeld muss bei dem zuständigen Wohngeldamt beantragt werden. Es ist möglich, das Wohngeld auf das Konto der Antragsteller:innen zu überweisen oder auch direkt an die Vermieterin oder den Vermieter.

Die Heizkostenzuschüsse

Bereits im Juni 2022 wurde an Bedürftige ein erster Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Zusätzlich zum Wohngeld erhält die Empfängergruppe sowie andere geförderte Personen – hierzu zählen beispielsweise Aufstiegsgeförderte, Bafög-Empfänger:innen und Auszubildende – bis Jahresende einen weiteren Zuschuss zu ihren Heizkosten.

Alleinlebende erhalten einmalig 415 Euro, Paare 540 Euro. Hinzu kommen weitere 100 Euro für jede zusätzliche Person. Schüler:innen, Studierende und Auszubildende erhalten 345 Euro.

Die Reform der Einkommenssteuer

2023 wird der Grundfreibetrag der Einkommensteuer von 10.347 Euro auf 10.632 Euro angehoben. So werden alle Personen, die einkommensteuerpflichtig beschäftigt sind, entlastet.

Wenn du Mitarbeiter:innen beschäftigst, musst du bei der Lohnabrechnung nicht nur auf die Einkommensteuer achten. Erfahre jetzt alles über Vergütungssysteme.

Die Erhöhung der Entfernungspauschale

Für die nächsten vier Jahre können Pendler:innen ab dem 21. Kilometer statt 35 Cent 38 Cent von der Einkommenssteuer absetzen. Die Pendlerpauschale ist unabhängig von dem jeweiligen Transportmittel.

Inflationsausgleich mit Sachbezügen

Du kannst deinen Mitarbeiter:innen nicht nur mit finanziellen Leistungen unter die Arme greifen und die Auswirkungen der Inflation so etwas ausgleichen. Auch Sachleistungen in Form von Benefits können im Alltag deiner Beschäftigten einen Unterschied machen.

Als Sachbezüge werden die Benefits bezeichnet, die den Mitarbeiter:innen einen geldwerten Vorteil verschaffen, aber nicht in der Auszahlung von Gehalt bestehen. Hierunter fällt zum Beispiel der Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf.

In diesem Gastbeitrag findest du als Arbeitgeber:in heraus, wie du dein Benefit-Angebot gestaltest.

Diese Leistungen müssen zwar grundsätzlich von den Arbeitnehmer:innen versteuert werden, doch es existiert ein Freibetrag von bis zu 50 Euro monatlich. Du könntest deinen Angestellten also beispielsweise einen Tankgutschein im Wert von 50 Euro ausstellen und auf diese Weise einen Inflationsausgleich bieten.

Auch ein Jobticket oder ein Zuschuss für den ÖPNV, gesundheitsfördernde Angebote wie zum Beispiel Yoga- oder Pilateskurse oder die Überlassung von dienstlichen Handys, Tablets oder Laptops sind weitere Möglichkeiten, Beschäftigte direkt zu unterstützen.

Der Verpflegungszuschuss ist im Grunde auch eine Sachbezugsleistung, die sich auf Mahlzeiten bezieht. Du kannst deinen Mitarbeiter:innen also kostenfreie oder vergünstigte Mahlzeiten anbieten.

Nicht nur deine Mitarbeiter:innen profitieren von Sachbezügen. Für Arbeitgeber:innen fallen für Sachbezüge keine Sozialversicherungsbeiträge an. Außerdem kannst du in diesem Rahmen angeschaffte Dinge steuerlich geltend machen.

Jetzt einen Inflationsausgleich bieten und langfristig profitieren

Für Unternehmen lohnt es sich, die eigenen Mitarbeiter:innen in Krisenzeiten nach Kräften zu unterstützen. Wenn du jetzt für einen Inflationsausgleich sorgst – sei es in Form einer Gehaltsanpassung, eines Inflationsbonus oder von Sachbezügen – stärkt das die Zufriedenheit der Beschäftigten.

Wenn deine Mitarbeiter:innen mit dir als Arbeitgeber:in zufrieden sind und sich wertgeschätzt fühlen, bleiben sie deinem Unternehmen auch langfristig treu. Nur so kannst du sicherstellen, dass du über die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg verfügst: ein engagiertes Team.

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