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Zurück zur Stechuhr – endlich!

Markus Krahnke
 • 
Aktualisiert am 
7.2.2024
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Lea Pietsch
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Die Zeit des Vertrauens ist vorbei – zumindest wenn es um die Arbeitszeit geht.

Am 13.09.2022 urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitgeber:innen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG dazu verpflichtet sind, Arbeitnehmer:innen ein System bereitzustellen, mit dem sie ihre geleistete Arbeitszeit erfassen können. Dabei beruft sich das BAG auf das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung aus dem Jahr 2019 – das ging ja richtig schnell.

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Ein Kommentar von Markus Krahnke    <hr class="blog_horizontal-ruler"/>

Work-Work-Balance

Zwischen dem EuGH- und dem BAG-Urteil, die beide eine allgemeine Arbeitszeiterfassungspflicht fordern, liegen knapp 3 Jahre, in denen Vertrauensarbeitszeit und Remote-Work die Arbeitswelt deutlich verändert haben – nur zum Positiven natürlich.

Man kann nun überall arbeiten. Fantastisch, denn du musst nicht mehr aus deinem bequemen Bett aufstehen, sondern kannst eingekuschelt dein Daily Business bewältigen.

Besser noch: Du kannst auch während dem Mittagessen mit deiner Mutter noch ganz stressfrei E-Mails beantworten.

Du kannst sogar abends, während du vor dem Fernseher sitzt, noch schnell eine Aufgabe fertigstellen, die unbedingt am nächsten Morgen abgeschlossen sein muss. Dadurch, dass du so viele Möglichkeiten hast, deine Arbeitsaufgaben zu erledigen, musst du ja Unmengen an Freizeit haben – denkste!

Denn Vertrauensarbeitszeit bedeutet für viele nicht Flexibilität und Work-Life-Balance, sondern ein Arbeiten ohne Ende: „Mein:e Arbeitgeber:in vertraut mir, deshalb muss ich ja beweisen, dass ich auch arbeite und nicht Netflix binge.”

Lieber ein paar mehr Überstunden – die natürlich nicht dokumentiert werden – um deinen guten Willen zu beweisen. So haben laut dem statistischen Bundesamt im vergangenen Jahr rund 4,5 Millionen Arbeitnehmer:innen gedacht. Und das summiert sich: Im ersten Halbjahr 2022 wurden in Deutschland fast 1 Million Überstunden geleistet. Knapp die Hälfte davon sogar unbezahlt.

Trennung von Arbeit und Freizeit fällt besonders dann schwer, wenn Bett, Küchentisch und das Cafe um die Ecke — kurz gesagt: die Orte die sonst dem Feierabend vorbehalten waren — im Handumdrehen zum Büro werden können. Denn wenn es keine örtliche Trennung mehr gibt, fällt auch die gedankliche Trennung schwer.

Eine gesunde Work-Life-Abgrenzung gibt es unter der Vertrauensarbeitszeit wohl kaum. Aber damit ist ja nun Schluss, oder?

Erfahre jetzt alle wichtigen Informationen rund um die Arbeitszeiterfassung.

Wo bleibt das Gesetz?

Ein Urteil heißt noch nicht, dass bereits ein Gesetz dazu existiert. Wie genau das Urteil nun in die Gesetzgebung einfließen wird, ist noch nicht bekannt. Auf konkrete Anhaltspunkte, wie die Maßgabe des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt werden soll, müssen wir also noch warten.

Ein Blick auf die letzten 3 Jahre lässt darauf schließen, dass eine zeitnahe gesetzliche Umsetzung eher unrealistisch ist. Denn tatsächlich besteht die Pflicht, die Arbeitszeiten zu erfassen, schon seit dem dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von vor 3 Jahren. Ein passendes Gesetz dazu fehlt allerdings noch immer.

Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott sagte im Gespräch mit dem Spiegel, das BAG-Urteile würde neuen Schwung in das Gesetzgebungsverfahren bringen. Aber bei der Bilanz? Wir werden sehen.

Doch das bedeutet nicht, dass Arbeitgeber:innen sich zurücklehnen und auf die Legislative warten müssen.

Natürlich wären konkretere Angaben zu dem „wie" der Zeiterfassung wünschenswert, aber die Zufriedenheit der eigenen Mitarbeiter:innen sollte für Unternehmen Antrieb genug sein, dieses Thema proaktiv anzugehen und die Strukturen für die Arbeitszeiterfassung zu schaffen.

Welche rechtlichen Regelungen gelten schon jetzt? Lies hier noch einmal nach, was im Arbeitszeitgesetz bereits festgelegt ist.

Wer seinen Angestellten die Möglichkeit bietet, die eigene Arbeitszeit transparent zu erfassen und Mehrarbeit sichtbar zu machen — und diese auch bezahlt oder mit Freizeit ausgleicht — schafft Sicherheit.

Und Sicherheit ist die Grundlage, um sowohl Flexibilität als auch Verlässlichkeit für die Zusammenarbeit zu schaffen.

Unsere Quellen:

<ul><li>Das Bundesjustizministerium: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html" target="_blank">www.gesetze-im-internet.de/arbschg</a></li><li>Der Gerichtshof der Europäischen Union: <a href="https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190061de.pdf" target="_blank">curia.europa.eu/application/2019-05</a></li><li>Das Redaktionsnetzwerk Deutschland: <a href="https://www.rnd.de/politik/beschaftigte-in-diesem-jahr-bereits-mit-fast-einer-milliarde-uberstunden-5KM4GBLF6VH3DPH5X7OCQALV7I.html" target="_blank">www.rnd.de/politik/beschaftigte-in-diesem-jahr-bereits-mit-fast-einer-milliarde-uberstunden</a></li><li>Das statistische Bundesamt: <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_N042_122.html" target="_blank">www.destatis.de/DE/Pressemitteilungen/2022/07</a></li><li>Der Spiegel: <a href="https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitszeiterfassung-wird-in-deutschland-zur-pflicht-a-e8299b5c-3285-4270-b7cc-78bf50a875fe" target="_blank">www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitszeiterfassung-wird-in-deutschland-zur-pflicht</a></li></ul>

Markus Krahnke

Content Marketing Manager

Markus Krahnke

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Durch meine Artikel und Success Stories für den Workwise Blog beschreibe ich unseren Leser:innen die Zusammenarbeit mit Workwise und liefere Informationen über Recruiting und HR.

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