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Arbeitsrecht

Rückgabeprotokoll: Rückgabe von Firmeneigentum nach Kündigung [Muster]

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Aktualisiert am 
9.4.2024
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Lea Pietsch
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Oft werden Mitarbeiter:innen Arbeitsmittel überlassen, um so produktiv wie möglich arbeiten zu können. Sei es ein Dienstwagen, um sicher zur Arbeit und zu Kund:innen fahren zu können. Oder ein Laptop oder Handy, um auch von Zuhause aus arbeiten zu können.

Denn gerade in der heutigen Zeit wird das Thema immer wichtiger: Homeoffice. Um diese Art der Arbeit für deine Mitarbeiter:innen zu ermöglichen, ist es erforderlich, diesen Firmeneigentum zur Verfügung zu stellen.

Aber was passiert mit diesen Betriebsmitteln nach der Kündigung? Sie müssen zurück an das Unternehmen. Wie genau das geregelt wird, erfährst du hier.

Überlassung von Arbeitsmitteln

Um sicherzugehen, dass es keine Missverständnisse gibt, solltest du die Überlassung von Firmeneigentum direkt im Arbeitsvertrag festhalten. Auf diese Weise kannst du die „Regeln”, wie deine Mitarbeiter:innen mit deinen Arbeitsmitteln umzugehen haben und wie nach einer Kündigung vorzugehen ist, konkretisieren.

Dort kannst du auch bereits aufführen, welche Betriebsmittel du den Mitarbeiter:innen übergibst: Handy, Laptop, ein Dienstwagen?

Dazu gibt es dann im Vertrag einen Paragraphen zur Überlassung von Arbeitsmitteln und später einen zweiten Absatz zur Rückgabe.

Was passiert vor der Rückgabe von Firmeneigentum?

Deine Mitarbeiter:innen sollen die Arbeitsmittel wieder an dich zurückgeben?

In dem Fall verlassen sie vermutlich die Firma. Aber natürlich gibt es auch andere Gründe, wieso Arbeitsmittel zurückgegeben werden.

Zum Beispiel: Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin wechselt den Standort oder intern zu einer anderen Stelle.

Der häufigste Grund für die Rückgabe von Firmeneigentum bleibt jedoch ganz klar: Die Kündigung.

Was musst du bei der Kündigung beachten und wann ist sie überhaupt gültig?

Eine Kündigung ist aber nicht die einzige Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Bist du schon mit dem Aufhebungsvertrag vertraut?

Dieser funktioniert so wie eine Kündigung, nur dass sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber darüber einig sein müssen und gemeinsam über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses entscheiden.

Wann lohnt sich der Aufhebungsvertrag für dich und wie sieht er aus?

Wie ist die Rückgabe von Firmeneigentum geregelt?

Du kannst jederzeit Firmeneigentum von deinen Mitarbeiter:innen zurückverlangen.

Nach §855 BGB ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, der oder die ein Arbeitsmittel vom Arbeitgeber zur Nutzung bekommt, nicht der bzw. die Besitzerin der Sache, sondern nur Besitzdiener:in. Daher muss er oder sie Anweisungen des Besitzers oder der Besitzerin – also dir als Arbeitgeber – Folge leisten.

Auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss Firmeneigentum zurückgegeben werden. Das ist normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt.

Es kann auch sein, dass die Rückgabepflicht nicht im Arbeitsvertrag direkt geregelt ist, sondern beispielsweise in einem Abwicklungsvertrag oder in den Anlagen, die speziell darauf ausgelegt sind.

Der Abwicklungsvertrag klärt das weitere Prozedere nach einer Kündigung. Damit ist zum Beispiel die Höhe der Abfindung gemeint oder der genaue Wortlaut des Arbeitszeugnisses. Außerdem kann hier auch geregelt werden, wann der bereitgestellte Dienstwagen abzugeben ist.

Auch in einem Aufhebungsvertrag sollte die Rückgabe des Firmeneigentums behandelt werden.

So könnte die Regelung in einem Vertrag aussehen:

<div class="blog_primary-box"><p><i>§ 9 Rück­ga­be von Fir­men­ei­gen­tum</i></p><p><i>Der Ar­beit­neh­mer hän­digt spä­tes­tens bis zum XX.XX.XXXX fol­gen­de dem Ar­beit­ge­ber ge­hö­ren­de Sa­chen an die­sen aus:</i></p><p><i>• Mo­bil­te­le­fon </i></p><p><i>• Fir­men-Pkw, amtl. Kenn­zei­chen: XXXXXXXXXX</i></p><p><i>• Lap­top</i></p><p><i>• Fir­men­schlüs­sel</i></p></div>

Mitarbeiter:innen wollen das Firmeneigentum nicht zurückgeben?

Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin weigert sich, das Firmeneigentum zurückzugeben? Dann hast du die Möglichkeit, diese:n auf die Herausgabe zu verklagen.

Im schlimmsten Fall kannst du sogar auf Schadensersatz klagen.

Dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin steht nämlich kein Zurückbehaltungsrecht zu. Auch nicht, wenn ihm oder ihr noch eine Leistung zusteht (wie zum Beispiel noch auszuzahlender Resturlaub oder Lohn).

Rückgabe- und Übergabeprotokoll für Betriebsmittel: Muster

Hier findest du ein Beispiel, wie so ein Rückgabeprotokoll aussehen könnte.

Klar hängt der Inhalt davon ab, welche Arbeitsmittel du deinen Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellst. Die Form eines Rückgabe- und Übergabeprotokolls ist nicht vorgegeben.

Allerdings ist es sicherlich hilfreich, das Ganze schriftlich festzuhalten. So ist die Sachlage auch im Streitfall genau geklärt und lässt keine weiteren Unstimmigkeiten zu.

Rückgabeprotokoll Muster – zur Vollansicht

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Was kommt nach der Rückgabe des Firmeneigentums?

So, dein Mitarbeiter oder deine Mitarbeiterin hat das Firmeneigentum zurückgegeben und verlässt im Regelfall deine Firma – und die Suche nach einem neuen Teammitglied beginnt.

Aber keine Sorge – Workwise unterstützt dich im Recruiting auf allen Ebenen.

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